Wir, der innn.it e.V. sind derzeit der einzige Verein, der stellvertretend für die Zivilgesellschaft gerichtlich um seine Gemeinnützigkeit kämpft. In einer Zeit, in der viele zivilgesellschaftliche Organisationen angeben, sich aus Sorge um ihren Gemeinnützigkeitsstatus nicht intensiver politisch zu engagieren, halten wir diese Klage für umso wichtiger.
Unsere Klage gegen das Berliner Finanzamt haben wir gewonnen. Nach jahrelangem Rechtsstreit ist klar: Die starre Interpretation des Satzungszwecks „Förderung des demokratischen Staatswesens“ des Berliner Finanzamts hält nicht stand.
Die Revision und der Beitritt des Bundesfinanzministeriums in der Sache ist für uns der Ansporn, uns unsere Gemeinnützigkeit von der höchsten Instanz der Finanzrechtsprechung in Deutschland, dem Bundesfinanzhof in München, ein für allemal zurückzuholen.
Der Kampf um unsere Gemeinnützigkeit läuft seit 2019.
05.02.2019 | Einreichung unserer Steuererklärung für 2016 / 2017 |
25.04.2019 | Antwort und Klarstellung an das FA |
26.10.2019 | Ablauf vorläufiger Anerkennungsbescheid. Die Ausstellung von Spendenbescheinigungen wird eingestellt. |
03.12.2019 | Telefonat mit dem zuständigen Finanzbeamten |
11.12.2019 | Telefonat mit dem Büro des damaligen Finanzministers Olaf Scholz |
17.11.2020 | Treffen mit der Senatsverwaltung für Finanzen |
14.12.2020 | Gesprächsanfrage an Senator Kollatz erneuert per E-Mail |
17.12.2020 | Senatsverwaltung teilt unsere steuerrechtliche Einschätzung nicht, will sich aber auch nicht dazu durchringen, eine abschließende Entscheidung zu fällen. Dies soll erst im Januar 2021 fallen. |
25.01.2021 | Schriftliche Begründung der Senatsverwaltung mit der Ankündigung, dass Change.org e.V. die Gemeinnützigkeit aberkannt werden soll. |
24.02.2021 | Aberkennungsbescheid vom zuständigen Finanzamt für Körperschaften in Berlin |
18.03.2021 | Einreichung des Widerspruchs. Einspruchsbegründung am 12.05.2021 |
02.12.2022 | Zurückweisung unserer Widerspruchs gegen den Aberkennungsbescheid des Finanzamtes |
15.12.2022 | Wir reichen Klage ein. |
21.02.2023 | Wir reichen unsere Klagebegründung ein. 65 Seiten. |
Mai 2023 | Das Finanzamt Berlin beharrt gegenüber dem Gericht auf lediglich zwei Seiten darauf, dass nur Petitionen an staatliche Stellen als gemeinnützig gelten können. |
14.11.2023 | Wir führen die erste mündliche Verhandlung im Rechtsstreit um unsere Gemeinnützigkeit am Finanzgericht Berlin-Brandenburg. |
15.11.2023 | Wir erfahren, dass wir die Klage gegen das Berliner Finanzamt vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg gewonnen haben. Das Finanzamt legt Revision ein. |
Mai 2024 | Wir erfahren, dass wir nicht nur gegen das Berliner Finanzamt vor Gericht ziehen, sondern auch gegen das Bundesfinanzministerium. Der Bundesfinanzhof in München teilt uns schriftlich mit, dass nun auch die Bundesbehörde dem Verfahren an der Seite des Finanzamtes beitritt. |
12.12.2024 | Wir verhandeln unsere Gemeinnützigkeit am höchsten deutschen Finanzgericht – dem Bundesfinanzhof in München. |