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AfD-Verbot
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„Man muss nicht für ein Verbot sein. Aber das Grundgesetz ist eindeutig: Wenn das Verfassungsgericht ihre Verfassungsfeindlichkeit bestätigt, dann ist es unsere demokratische Pflicht, eine Partei zu verbieten oder ihr die Parteienfinanzierung zu entziehen. Das muss bei der AfD höchstrichterlich geprüft werden.“
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