Deine Ansprechpartnerin
Adina Frohloff
030 – 6293 3015
spenden[ät]innn.it
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat die Gemeinnützigkeit des innn.it e.V. bestätigt. Das zuständige Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Nach Rücksprache mit unseren Anwälten empfehlen wir Dir, Deine Spende an den innn.it e.V. in Deiner Steuererklärung anzugeben. Bitte beachte, dass Du dabei den Hinweis geben musst, dass bisher keine Spendenbescheinigung vorliegt, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 14.11.2023 (8 K 8198/22) die Gemeinnützigkeit von innn.it aber bestätigt hat. Weitere Infos findest Du hier.
Unser Spendenkonto
innn.it e.V.
IBAN: DE75 4306 0967 1195 8791 00
BIC: GENODEM1GLS
GLS Bank
Damit wir den Spendeneingang bestätigen können, bitten wir um Angabe Deiner E-Mail-Adresse oder Anschrift im Verwendungszweck.
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Fragen zur Gemeinnützigkeit
Warum wurde innn.it e.V. (ehemals Change.org e.V.) die Gemeinnützigkeit aberkannt?
Die Gemeinnützigkeit wurde uns entzogen, weil wir auf der Plattform Petitionen an nichtstaatliche Stellen – also Unternehmen – zulassen und diese Petitionen nicht mit einer Gebühr versehen. Damit verstoßen wir nach Ansicht der Finanzbehörde gegen das Gemeinnützigkeitsrecht. Nur Petitionen an staatliche Stellen fallen laut ihrer Interpretation unter den Satzungszweck “Förderung des demokratischen Staatswesens”. Wir haben gegen das Finanzamt geklagt und die Klage vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg im November 2023 gewonnen!
Was bedeutet die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Menschen, die den Verein mit einer Spende unterstützen?
Wir dürfen Spender:innen und Förder:innen seit Oktober 2019 keine Spendenquittungen ausstellen. Trotz dieser Einschränkung spenden viele Menschen. Dafür sind wir sehr dankbar! Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat die Gemeinnützigkeit des innn.it e.V. mit dem Urteil vom 14.11.2023 bestätigt. Das zuständige Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt und keinen neuen Anerkennungsbescheid erlassen. Nach Rücksprache mit unseren Anwälten empfehlen wir Dir, Deine Spende an den innn.it e.V. in Deiner Steuererklärung anzugeben. Bitte beachte, dass Du dabei den Hinweis geben musst, dass bisher keine Spendenbescheinigung vorliegt, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 14.11.2023 (8 K 8198/22) die Gemeinnützigkeit von innn.it aber bestätigt hat.
Sind bereits ausgestellte Spendenquittungen ungültig?
Nein, bereits ausgestellte Spendenquittungen der vergangenen Jahre behalten ihre Gültigkeit. Spender:innen und Förder:innen müssen keine Steuern nachzahlen.
Wann wird der innn.it e.V. wieder Spendenquittungen ausstellen dürfen?
Da das Finanzamt Revision eingelegt hat, geht der Rechtsstreit vor dem Bundesfinanzhof in München weiter. Bis zu einem Urteil können weitere ein bis zwei Jahre vergehen. Wir halten Dich auf dem Laufenden und hoffen bald wieder Spendenquittungen ausstellen zu dürfen. Nach Rücksprache mit unseren Anwälten empfehlen wir Dir, Deine Spende an den innn.it e.V. in Deiner Steuererklärung anzugeben. Bitte beachte, dass Du dabei den Hinweis geben musst, dass bisher keine Spendenbescheinigung vorliegt, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 14.11.2023 (8 K 8198/22) die Gemeinnützigkeit von innn.it aber bestätigt hat.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Unser Team steht Dir bei Fragen selbstverständlich zur Verfügung. Du erreichst uns telefonisch unter 030 – 6293 3015 (Sprechzeiten Di 11-13 Uhr, Mi 16-18 Uhr, Do 16-18 Uhr) oder via E-Mail: spenden[ät]innn.it