Ihre Ansprechpartnerin

Adina Frohloff
030 – 6293 3015
spenden[ät]innn.it
Aktuell dürfen wir keine Spendenbescheinigungen ausstellen, weil uns die Berliner Finanzverwaltung die Gemeinnützigkeit aberkannt hat. Wir haben eine Klage gegen sie eingereicht und eine Kampagne für den Erhalt der Gemeinnützigkeit gestartet. Danke, dass Sie uns auch ohne Spendenquittung unterstützen! Weitere Infos finden Sie hier.

Unser Spendenkonto
innn.it e.V.
IBAN: DE75 4306 0967 1195 8791 00
BIC: GENODEM1GLS
GLS Bank
Damit wir den Spendeneingang bestätigen können, bitten wir um Angabe Ihrer E-Mail-Adresse oder Anschrift im Verwendungszweck.
Ihre Daten sind geschützt
Ihre hier erfassten Daten werden von innn.it e.V. gemäß unserer Datenschutzrichtlinie elektronisch verarbeitet und gespeichert. Dies ist notwendig, um den Abbuchungsauftrag durchzuführen, den Auftragseingang zu belegen und Ihnen Informationen über die Verwendung Ihrer Spende zusenden zu können. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nur für die gemeinnützigen Zwecke von innn.it e.V. verwendet.
Fragen zur Gemeinnützigkeit
Warum wurde innn.it e.V. (ehemals Change.org e.V.) die Gemeinnützigkeit aberkannt?
Die Gemeinnützigkeit wurde uns entzogen, weil wir auf der Plattform Petitionen an nichtstaatliche Stellen – also Unternehmen – zulassen und diese Petitionen nicht mit einer Gebühr versehen. Damit verstoßen wir nach Ansicht der Finanzbehörde gegen das Gemeinnützigkeitsrecht. Nur Petitionen an staatliche Stellen fallen laut ihrer Interpretation unter den Satzungszweck “Förderung des demokratischen Staatswesens”.
Was bedeutet die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Menschen, die den Verein mit einer Spende unterstützen?
Wir dürfen Spender:innen und Förder:innen seit Oktober 2019 keine Spendenquittungen mehr ausstellen. Trotz dieser Einschränkung spenden viele Menschen. Dafür sind wir sehr dankbar! Gegen die Entscheidung der Berliner Finanzverwaltung haben wir im März 2021 Einspruch eingelegt und im Dezember 2022 nach der negativen Einspruchsentscheidung eine Klage eingereicht. Wir kämpfen um den Erhalt der Gemeinnützigkeit und hoffen, in Zukunft wieder Spendenbescheinigungen ausstellen zu dürfen.
Sind bereits ausgestellte Spendenquittungen ungültig?
Nein, bereits ausgestellte Spendenquittungen der vergangenen Jahre behalten ihre Gültigkeit. Spender:innen und Förder:innen müssen keine Steuern nachzahlen.
Wann wird der innn.it e.V. wieder Spendenquittungen ausstellen dürfen?
Wir haben im Dezember 2022 die Klage beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Der zeitliche Horizont bis zum Urteil und einer erneuten Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist schwer abzuschätzen. Wir hoffen, dass wir die Gemeinnützigkeit zurückerlangen und in Zukunft wieder Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Unser Team steht Ihnen bei Fragen selbstverständlich zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 030 – 6293 3015 (Sprechzeiten Di 11-13 Uhr, Mi 16-18 Uhr, Do 16-18 Uhr) oder via E-Mail: spenden[ät]innn.it