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Adina Frohloff
030 – 6293 3015
spenden[ät]innn.it

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat die Gemeinnützigkeit des innn.it e.V. bestätigt. Das zuständige Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Nach Rücksprache mit unseren Anwälten empfehlen wir Ihnen, Ihre Spende an den innn.it e.V. in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Bitte beachten Sie, dass Sie dabei den Hinweis geben müssen, dass bisher keine Spendenbescheinigung vorliegt, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 14.11.2023 (8 K 8198/22) die Gemeinnützigkeit von innn.it aber bestätigt hat. Weitere Infos finden Sie hier.

Unser Spendenkonto

innn.it e.V.
IBAN: DE75 4306 0967 1195 8791 00
BIC: GENODEM1GLS
GLS Bank

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Fragen zur Gemeinnützigkeit

Warum wurde innn.it e.V. (ehemals Change.org e.V.) die Gemeinnützigkeit aberkannt?

Die Gemeinnützigkeit wurde uns entzogen, weil wir auf der Plattform Petitionen an nichtstaatliche Stellen – also Unternehmen – zulassen und diese Petitionen nicht mit einer Gebühr versehen. Damit verstoßen wir nach Ansicht der Finanzbehörde gegen das Gemeinnützigkeitsrecht. Nur Petitionen an staatliche Stellen fallen laut ihrer Interpretation unter den Satzungszweck “Förderung des demokratischen Staatswesens”. Wir haben gegen das Finanzamt geklagt und die Klage vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg im November 2023 gewonnen!

Was bedeutet die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Menschen, die den Verein mit einer Spende unterstützen?

Wir dürfen Spender:innen und Förder:innen seit Oktober 2019 keine Spendenquittungen ausstellen. Trotz dieser Einschränkung spenden viele Menschen. Dafür sind wir sehr dankbar! Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat die Gemeinnützigkeit des innn.it e.V. mit dem Urteil vom 14.11.2023 bestätigt. Das zuständige Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt und keinen neuen Anerkennungsbescheid erlassen. Nach Rücksprache mit unseren Anwälten empfehlen wir Ihnen, Ihre Spende an den innn.it e.V. in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Bitte beachten Sie, dass Sie dabei den Hinweis geben müssen, dass bisher keine Spendenbescheinigung vorliegt, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 14.11.2023 (8 K 8198/22) die Gemeinnützigkeit von innn.it aber bestätigt hat.

Sind bereits ausgestellte Spendenquittungen ungültig?

Nein, bereits ausgestellte Spendenquittungen der vergangenen Jahre behalten ihre Gültigkeit. Spender:innen und Förder:innen müssen keine Steuern nachzahlen.

Wann wird der innn.it e.V. wieder Spendenquittungen ausstellen dürfen?

Da das Finanzamt Revision eingelegt hat, geht der Rechtsstreit vor dem Bundesfinanzhof in München weiter. Bis zu einem Urteil können weitere ein bis zwei Jahre vergehen. Wir halten Sie auf dem Laufenden und hoffen bald wieder Spendenquittungen ausstellen zu dürfen. Nach Rücksprache mit unseren Anwälten empfehlen wir Ihnen, Ihre Spende an den innn.it e.V. in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Bitte beachten Sie, dass Sie dabei den Hinweis geben müssen, dass bisher keine Spendenbescheinigung vorliegt, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 14.11.2023 (8 K 8198/22) die Gemeinnützigkeit von innn.it aber bestätigt hat.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Unser Team steht Ihnen bei Fragen selbstverständlich zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 030 – 6293 3015 (Sprechzeiten Di 11-13 Uhr, Mi 16-18 Uhr, Do 16-18 Uhr) oder via E-Mail: spenden[ät]innn.it