Das Gewalthilfegesetz kommt!

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Auf den letzten Metern der Legislaturperiode haben sich SPD, Grüne und Union geeinigt, von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern in Zukunft einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zu geben.

Ab dem Jahr 2032 haben Frauen und ihre Kinder, die Opfer geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt werden, einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung. Bislang müssen Betroffene, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, den Aufenthalt im Frauenhaus zumindest teilweise selbst zahlen. Die Bundesländer sind dazu verpflichtet, mehr Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Beratungsstellen zu sorgen. Dafür erhalten die Länder vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro.

Über 100.000 Unterschriften, die der Deutsche Frauenrat und UN Women Deutschland über innn.it sammelte, wurden in Berlin erhört! Direkt nach einer großen Petitionsübergabe an Frauenministerin Lisa Paus (B90/Grüne) vor dem Bundestag war das Gewalthilfegesetz im Kabinett beschlossen und in erster Lesung im Bundestag behandelt worden.

Anfang Februar 2025 nimmt Frauenministerin Lisa Paus (B90/GRÜNE) die Forderungen der Aktivist*innen zum Gewalthilfegesetz zur ersten Lesung in den Bundestag mit. / Foto: innn.it e.V.

Als Anfang November der Gesetzesentwurf endlich veröffentlicht wurde, scheiterte noch am gleichen Tag die Ampel. Der Kanzler hatte den Gewaltschutz nicht erwähnt, die Opposition verkündete, grundsätzlich keine politischen Vorhaben der Minderheitsregierung mehr unterstützen zu wollen.

Das Gewalthilfegesetz ist ein gemeinsamer Erfolg der Zivilgesellschaft. Und die Petitionsstarter*innen kämpfen weiter, denn: Der Schutzanspruch im Gewalthilfegesetz gilt leider nicht für alle, wie gefordert.

Auf Druck der Union fiel der Schutzgrund „Gewalt wegen geschlechtlicher Identität“ im Gesetz weg: Die Konservativen waren dagegen, Transfrauen auch einen Anspruch auf Schutz zu geben. Das Gesetz lässt dies nun offen. Aus der Unionsfraktion hieß es dazu, der Schutz gelte nur für das biologische Geschlecht Frau und umfasse keine Transpersonen. Transfeindliche Gewalt bleibt in dem Gesetz deshalb außen vor. Auch für männliche Opfer häuslicher Gewalt gilt das Gesetz nicht.

Deshalb kämpft das Bündnis nach der Bundestagswahl weiter.

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Erfolge