„Der Kampf um unsere Gemeinnützigkeit“ – Das geschah bisher …

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Wir, der innn.it e.V. sind derzeit der einzige Verein, der stellvertretend für die Zivilgesellschaft gerichtlich um seine Gemeinnützigkeit kämpft. In einer Zeit, in der viele zivilgesellschaftliche Organisationen angeben, sich aus Sorge um ihren Gemeinnützigkeitsstatus nicht intensiver politisch zu engagieren, halten wir diese Klage für umso wichtiger.

Unsere Klage gegen das Berliner Finanzamt haben wir gewonnen. Nach jahrelangem Rechtsstreit ist klar: Die starre Interpretation des Satzungszwecks „Förderung des demokratischen Staatswesens“ des Berliner Finanzamts hält nicht stand.

Die Revision und der Beitritt des Bundesfinanzministeriums in der Sache ist für uns der Ansporn, uns unsere Gemeinnützigkeit von der höchsten Instanz der Finanzrechtsprechung in Deutschland, dem Bundesfinanzhof in München, ein für allemal zurückzuholen.

Der Kampf um unsere Gemeinnützigkeit läuft seit 2019.

05.02.2019Einreichung unserer Steuererklärung für 2016 / 2017
25.04.2019Antwort und Klarstellung an das FA
26.10.2019Ablauf vorläufiger Anerkennungsbescheid. Die Ausstellung von Spendenbescheinigungen wird eingestellt.
03.12.2019Telefonat mit dem zuständigen Finanzbeamten
11.12.2019Telefonat mit dem Büro des damaligen Finanzministers Olaf Scholz
17.11.2020Treffen mit der Senatsverwaltung für Finanzen 
14.12.2020Gesprächsanfrage an Senator Kollatz erneuert per E-Mail 
17.12.2020Senatsverwaltung teilt unsere steuerrechtliche Einschätzung nicht, will sich aber auch nicht dazu durchringen, eine abschließende Entscheidung zu fällen. Dies soll erst im Januar 2021 fallen.
25.01.2021Schriftliche Begründung der Senatsverwaltung mit der Ankündigung, dass Change.org e.V. die Gemeinnützigkeit aberkannt werden soll. 
24.02.2021Aberkennungsbescheid vom zuständigen Finanzamt für Körperschaften in Berlin
18.03.2021Einreichung des Widerspruchs. Einspruchsbegründung am 12.05.2021
02.12.2022Zurückweisung unserer Widerspruchs gegen den Aberkennungsbescheid des FA
15.12.2022Wir reichen Klage ein. 
21.02.2023Wir reichen unsere Klagebegründung ein. 65 Seiten. 
Mai 2023Das Finanzamt Berlin beharrt gegenüber dem Gericht auf lediglich zwei Seiten darauf, dass nur Petitionen an staatliche Stellen als gemeinnützig gelten können.
14.11.2023Wir führen die erste mündliche Verhandlung im Rechtsstreit um unsere Gemeinnützigkeit am Finanzgericht Berlin-Brandenburg. 
15.11.2023Wir erfahren, dass wir die Klage gegen das Berliner Finanzamt vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg gewonnen haben. Das Finanzamt legt Revision ein. 
Mai 2024Wir erfahren, dass wir nicht nur gegen das Berliner Finanzamt vor Gericht ziehen, sondern auch gegen das Bundesfinanzministerium. Der Bundesfinanzhof in München teilte uns schriftlich mit, dass nun auch die Bundesbehörde dem Verfahren an der Seite des Finanzamtes beitritt.
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