Gemeinnützigkeit, JETZT! Wir kämpfen weiter und sehen uns 2025 in Cottbus!

Am 12. Dezember 2024 waren wir beim Bundesfinanzhof in München, um unsere Gemeinnützigkeit zu verteidigen.  Nachdem wir unsere Klage gegen das Berliner Finanzamt vor einem Jahr beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg gewonnen hatten (Urteil 8 K 8198/22 vom 14.11.2023), ging das Finanzamt in Revision. Zusätzlich trat auch noch das Bundesfinanzministerium dem Verfahren bei.  

Nach einer Woche Wartezeit erfahren wir: Unsere Klage geht zurück an die erste Instanz – das Finanzgericht in Cottbus. Dort werden wir im nächsten Jahr erneut verhandeln müssen. Die Begründung für die Zurückverweisung erhalten wir erst in vier Monaten. 

Wir warten auf die schriftliche Begründung des Bundesfinanzhofs, warum unser Fall zurückverwiesen wird – um uns dann erneut mit den Anwälten auf die Verhandlung in Cottbus vorzubereiten. Es wird also noch ein bis zwei Jahre dauern, bis wir eine endgültige Entscheidung haben. Bis dahin kämpfen wir weiter und halten fest: 

Bürger*innen müssen die Möglichkeit haben, ihre Stimme gegen Großkonzerne und Unternehmen zu erheben und kostenfrei Petitionen zu starten. Dass diese nicht gemeinnützig sein sollen, widerspricht unserem Demokratieverständnis. Wir bleiben laut und setzen uns aktiv für die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ein. Vereine, die Engagement fördern, brauchen Rechtssicherheit und dürfen nicht eingeschränkt werden.

Hier finden Sie die bisherige Geschichte zu unserem Fall und eine Chronologie der Ereignisse:

https://verein.innn.it/newsroom/2024/der-kampf-um-unsere-gemeinnuetzigkeit-das-geschah-bisher/

Eine Petition in eigener Sache läuft unter innn.it/klage

Gemeinsam mit 26 anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen haben wir im Vorfeld der Bundestagswahl diesen Aufruf an alle demokratischen Parteien Deutschlands unterzeichnet. Wir fordern, dass Demokratiepolitik als eigenständiges Thema in den Koalitionsverhandlungen behandelt wird. 

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